Förderung
Was, wie und wann
19.02.2024
Ab sofort: Die KfW Förderprogramme "Klimafreundlicher Neubau" sind wieder verfügbar!
Die KfW nimmt seit Dienstag, dem 20. Februar 2024, u.a. in folgenden Förderprogrammen wieder Anträge entgegen:
- Klimafreundlicher Neubau - Wohngebäude (297,298)
- Klimafreundlicher Neubau – Nichtwohngebäude (299)
- Klimafreundlicher Neubau - Kommunen (498, 499)
Insgesamt stehen für 2024 rund 762 Millionen Euro in Form von zinsverbilligten Krediten zur Verfügung. Es sind Kreditsummen bis zu 100.000 Euro (klimafreundliches Wohngebäude) bzw. bis zu 150.000 Euro (klimafreundliches Wohngebäude mit QNG) möglich.
Gefördert wird der Neubau sowie der Ersterwerb neu errichteter klimafreundlicher und energieeffizienter Wohn- und Nichtwohngebäude, die spezifische Grenzwerte für die Treibhausgas-Emissionen im Lebenszyklus unterschreiten und den energetischen Standard eines Effizienzhauses 40 / Effizienzgebäudes 40 für Neubauten vorweisen.
Eine größere Unterstützung gibt es für Gebäude, die zusätzlich das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) erreichen.
Die Förderung erfolgt über zinsverbilligte Kredite zur Errichtung von klimafreundlichen Wohn- und Nichtwohngebäuden. Investoren, Genossenschaften, Unternehmen und Privatpersonen können Anträge über ihre Förderbanken stellen.
Darüber hinaus erhalten Kommunen und Landkreise Investitionszuschüsse, z.B. für den Bau von Wohnungen, Kindertagesstätten oder Schulen.
Anträge können bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gestellt werden.
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